Beim Immobilienverkauf ist der Makler häufig Dienstleister und Berater zugleich für den Verkäufer. Das fängt bei der ersten Werteinschätzung an, setzt sich in der Angebotspreisfindung sowie Vorbereitung des Verkaufs fort und endet mit dem Abschließen des Hauptvertrags. Die Arbeit eines Immobilienmaklers ist allerdings nie kostenlos und wird mithilfe der Maklerprovision vergütet. Doch wie setzt sich diese zusammen und welche Regelungen sind im neuen Maklergesetz von 2020 festgehalten?